Ethikkodex

1 Vorbedingung


Aermec S.p.A. („Aermec“oder die „Gesellschaft“) wurde 1961 mit dem Ziel gegründet, das Wohlbefinden und den Komfort in Arbeits- und Wohnumgebungen zu verbessern und wurde zu einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Klimatisierung und Luftaufbereitung.


Aermec stützt seine Aktivitäten weiterhin auf eine ständige Konzentration auf Forschung und Qualität, um technische Lösungen zu entwickeln, die in der Lage sind, ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, indem es auf die durch Innovation auferlegten technologischen Herausforderungen reagiert und auf die Bedürfnisse der einzelnen Benutzer eingeht.

Aermec ist Teil der Giordano Riello International Group („Gruppe“), einer multinationalen Gruppe von Unternehmen, die auf strategischer Ebene zusammenarbeiten, um innovative Lösungen auf dem Markt für Klimaanlagen anzubieten.


Um die Referenzwerte von Aermec und der Gruppe klar zu definieren, wurde dieser Ethikkodex („Kodex“ oder„Ethikkodex“) erstellt, mit dem die Gesellschaft ihre Unternehmenswerte konsolidieren und in diesen Ethikkodex übertragen will, um sie nach außen hin sichtbar zu machen und die ethisch-soziale Verantwortung eines jeden Adressaten zu definieren.


In diesem Dokument werden klare Verhaltensregeln für die Tätigkeit des Unternehmens festgelegt, die den Adressaten einen verhaltensbezogenen und ethischen Rahmen für ihr Verhalten bieten.


Die im Kodex dargelegten Grundsätze zielen darauf ab, die Effizienz der Organisation zu steigern, indem sie die Adressaten auf positive Ziele ausrichten, die sowohl für die direkt Betroffenen als auch für das gesamte Bezugsumfeld von Nutzen sind, und den Zusammenhalt und die Kohärenz des Unternehmenssystems durch Verbesserung der internen Beziehungen mit Augenmerk auf den guten Ruf stärken.


Die Annahme des Ethikkodexes stellt auch eine öffentliche Erklärung des Engagements von Aermec dar, bei der Verwirklichung der Unternehmensziele ein Höchstmaß an Ethik anzustreben und ganz allgemein die Werte einer Unternehmenskultur zu teilen, für die die Achtung der legitimen Interessen und Bedürfnisse aller an den Unternehmensaktivitäten beteiligten Akteure, ob individuell oder kollektiv, grundlegend ist.


Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kenntnis und die Achtung der allgemeinen Grundsätze und ethischen Normen des Kodex zu fördern und ihre Einhaltung durchzusetzen, da eine solche Einhaltung neben grundlegenden moralischen Zielen auch in wirtschaftlicher Hinsicht einem besseren Schutz der eigenen Interessen des Unternehmens entspricht.


2 Zweck und Adressaten des Kodex


2.1 Ziele und Inhalt des Kodex


Dieser Ethikkodex ist ein vom Unternehmen ausgearbeitetes Instrument zur Selbstregulierung, das darauf abzielt, die Aktivitäten der Gesellschaft transparent zu machen und ihnen eine ethische Orientierung zu verleihen.


Die in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze ergänzen die geltenden Gesetze und die Verhaltensregeln, die jeder Adressat einzuhalten hat, und zwar sowohl in Bezug auf die allgemeinen Verpflichtungen zu Sorgfalt, Fairness und Loyalität, die die Arbeitsleistung gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der nationalen Tarifverträge oder anderer geltender Vorschriften kennzeichnen müssen, als auch in Bezug auf weitere Vorschriften und interne Bestimmungen, die die Gesellschaft zur Regelung spezifischer Unternehmensabläufe erlassen hat.


Ziel des Kodex ist es, die Grundsätze und spezifischen Verhaltensregeln festzulegen, an denen sich das Verhalten von Aermec gegenüber allen internen und externen Stakeholdern orientieren soll und die den Beziehungen zwischen ihnen zugrunde liegen.


Die Einhaltung des Kodex ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung des Unternehmensauftrags von Aermec. Daher enthält der Kodex die Leitlinien für das Verhalten all derjenigen, die auf den verschiedenen Verantwortungsebenen durch ihr Handeln zur Ausübung der Tätigkeit beitragen.


2.2 Adressaten und Verbreitung des Kodex


Die Bestimmungen des Kodex gelten ausnahmslos für (i) Angestellte,

(ii) Führungskräfte, Kontrollorgane und andere Personen mit leitenden Funktionen, (iii) Berater, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, interne und externe Mitarbeiter sowie für alle, die direkt oder indirekt, dauerhaft oder vorübergehend, aus irgendeinem Grund Beziehungen und Kooperationsbeziehungen mit ihnen eingehen und in diesem Rahmen im Interesse der Gesellschaft und zur Erreichung ihrer Ziele im Rahmen ihrer Leitung und Aufsicht tätig sind.


Dieser Ethikkodex gilt auch für alle Gesellschaften der Gruppe; daher obliegt es dem Verwaltungsrat der Gesellschaft, die erforderlichen Maßnahmen zu

ergreifen, damit die Gesellschaften der Gruppe alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um die Richtlinien und Grundsätze dieses Ethikkodex zu respektieren und zu verfolgen. Weiterhin liegt es in der Verantwortung der einzelnen Unternehmen der Gruppe und ihrer Leitungsorgane, dafür zu sorgen, dass die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze auch in jedem einzelnen Unternehmen angewandt werden.


Alle diese Personen, die als „Adressaten“ dieses Ethikkodexes gelten, sind unabhängig davon, ob sie sich in Italien oder im Ausland befinden, verpflichtet, sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen und zu seiner Umsetzung und Verbreitung beizutragen.


Die Einhaltung dieses Ethikkodexes durch die Adressaten ist von grundlegender Bedeutung für die Effizienz, die Zuverlässigkeit und den Ruf der Gesellschaft. Für Adressaten, die gegen die Regeln des Ethik-Kodexes verstoßen und dadurch das Vertrauensverhältnis zur Gesellschaft verletzen und dieser Schaden zufügen sind entsprechende Sanktionen vorgesehen.


Alle Adressaten sind verpflichtet, sich ethisch und gesetzeskonform zu verhalten und dabei ein Höchstmaß an Transparenz, Klarheit, Korrektheit, Effizienz und Fairness an den Tag zu legen, wie es in diesem Kodex festgelegt ist.


Beispielsweise gilt für die Verfolgung der in diesem Ethik-Kodex dargelegten Ziele:

• Der Verwaltungsrat lässt sich bei der Festlegung der Unternehmensziele von den Grundsätzen dieses Kodex leiten;

• Führungskräfte und Personen mit Führungsaufgaben konkretisieren die darin enthaltenen Werte und Grundsätze, übernehmen Verantwortung nach innen und außen und stärken Vertrauen, Zusammenhalt und Teamgeist;

• Angestellte, Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner, Berater und im Allgemeinen alle anderen Adressaten passen ihr Handeln und ihr Verhalten ständig unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften an die im Kodex festgelegten Grundsätze, Ziele und Verpflichtungen an und schützen durch ihr Verhalten die Seriosität und das Image des Unternehmens.


Die Gesellschaft verpflichtet sich, das Bewusstsein für den Kodex bei den im Unternehmen tätigen Personen und anderen Stakeholdern zu fördern, damit die vorgeschriebenen Grundsätze und Verhaltensweisen die Säulen einer von nachhaltiger Entwicklung inspirierten Unternehmenskultur bilden und das Verhalten des Unternehmens im Alltag leiten.


Um die Kenntnis, das Bewusstsein und die Verbreitung dieses Ethikkodex zu erleichtern, veröffentlicht die Gesellschaft diesen Ethikkodex auf seiner offiziellen Website sowie im Intranet des Unternehmens, sofern verfügbar.


3 Grundsätze und Verhaltensregeln


3.1 Allgemeine Grundsätze


Ethische Integrität und Fairness in den zwischenmenschlichen Beziehungen stellen für Aermec unverzichtbare Werte dar, und insbesondere die nachstehend aufgeführten Grundsätze bilden die ethische Grundlage für die Beziehungen, die das Unternehmen mit allen seinen Stakeholdern aufzubauen beabsichtigt.


Die Aktivitäten von Aermec müssen mit Engagement und Professionalität durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit den Unternehmenszielen und mit dem Ziel, Werte und Wohlstand für alle Stakeholder zu schaffen und das Prestige und den Ruf von Aermec zu schützen.


Alle Adressaten sind verpflichtet, bei der Ausübung und Abwicklung ihrer Beziehungen mit dem Unternehmen die folgenden ethischen Verhaltensgrundsätze einzuhalten:

• Fairness, d.h. eine Verhaltensregelung, die sich am gesunden Menschenverstand der grundlegenden Gerechtigkeit orientiert;

• Gleichheit, d.h. einheitliche Behandlung und soziale Beziehungen gegenüber jedem Gesprächspartner, ungeachtet der Unterschiede in Alter, Geschlecht, Rasse, körperlicher Behinderung, Religion, gesellschaftlichem Rang, wirtschaftlicher Macht und sozialem Einfluss;

• Fleiß, d.h. die Erfüllung der Pflichten mit Sorgfalt und Gründlichkeit;

• Ehrlichkeit, d.h. die Unfähigkeit, illegale, ungesetzliche oder gar böswillige Handlungen zu begehen, sei es durch die Einhaltung von

Rechtsgrundsätzen, des Kodex und moralischer Prinzipien oder durch einen tief verwurzelten Sinn für Gerechtigkeit;

• Schutz und Aufwertung der Person, d.h. Respekt für jeden Einzelnen, Aufwertung der jeweiligen Fähigkeiten, Schaffung von Mechanismen des Vertrauens und der Befähigung des Einzelnen, Solidarität mit den Adressatenn und gemeinsamer Unternehmensmission;

• Transparenz, d.h. die Erfüllung der eigenen Pflichten in einem System, in dem das eigene Handeln für jedermann vollständig nachvollziehbar ist;

• Unparteilichkeit, d. h. eine objektive und unparteiische Handlungs- und Urteilsfähigkeit ohne Bevorzugung einer der beteiligten Parteien, sei

es im öffentlichen oder privaten Bereich, die mit dem Adressaten durch Freundschaft oder Feindschaft, Verwandtschaft oder Schwägerschaft verbunden sind;

• Vertraulichkeit, d.h. die strikte Nichtweitergabe von Unternehmensdaten (technischer, logistischer, strategischer, wirtschaftlicher Art) und von personenbezogenen Daten unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen; die Erfassung und Verarbeitung von Daten ist strikt den damit beauftragten Unternehmensorganen vorbehalten und muss streng nach den Unternehmensvorschriften erfolgen;

• Angemessenheit, d. h. eine kritische Bewertung jeder Handlung und Unterlassung anhand von Kriterien, die, wenn sie nicht unter einen anderen spezifischen ethischen Verhaltensgrundsatz fallen, dem gesunden Menschenverstand in Bezug auf Angemessenheit und Relevanz entsprechen.


Keinesfalls darf ein Handeln zum Vorteil des Unternehmens ein Verhalten rechtfertigen, das im Widerspruch zu den hier dargelegten Grundsätzen steht; insbesondere sind alle Adressaten gehalten, für eine angemessene Anwendung dieser Grundsätze zu sorgen.


Die Gesellschaft evaluiert die Einführung von Schulungskursen innerhalb der Unternehmensorganisation, um die Verbreitung und Umsetzung der oben genannten allgemeinen Grundsätze sowie der in den folgenden Absätzen aufgeführten zusätzlichen spezifischen Grundsätze zu fördern und ihre Einhaltung zu unterstützen.


3.2 Grundsatz der Rechtmäßigkeit


Das Verhalten der Adressaten des Kodex muss in erster Linie den geltenden Gesetzen des Staates entsprechen, in dem die Adressaten tätig sind, einschließlich der internationalen Gesetze, die der Staat umsetzt.


Das Unternehmen arbeitet in absoluter Übereinstimmung mit diesen Regeln; daher sind die Adressaten verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die von internationalen, staatlichen, regionalen und lokalen Institutionen kodifizierten Disziplinen (Gesetze, gleichwertige Rechtsakte, Verordnungen, Richtlinien usw.) zu kennen und zu beachten.


Bei der Verfolgung dieses Ziels müssen sich alle Adressaten des ethischen Wertes ihres Handelns bewusst sein und dürfen nicht auf Kosten der Einhaltung der geltenden Gesetze und der Grundsätze dieses Kodexes nach Gewinn streben, weder persönlich noch unternehmerisch.


3.3 Interessenkonflikt


In Anbetracht des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern müssen sich alle Adressaten angemessen verhalten, um Interessenkonflikte zu vermeiden, d. h. Situationen, in denen die Verfolgung ihrer eigenen Interessen mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten würde. Darüber hinaus ist es wichtig, Situationen zu vermeiden, in denen ein Angestellter, ein Geschäftsführer oder andere Adressaten unzulässige Vorteile oder Gewinne aus Gelegenheiten ziehen könnten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt sind.


Ein Interessenkonflikt kann auftreten, wenn eine Person persönliche oder berufliche Interessen hat, die die Art und Weise beeinflussen oder beeinflussen zu scheinen, in der diese Person die ihr vom Unternehmen anvertrauten Funktionen und Verantwortlichkeiten wahrnimmt, was dazu führt, dass sie nicht in der Lage ist, unparteiische und objektive Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens zu treffen. Zum Beispiel könnte es sich um einen Mitarbeiter handeln, der sich in einer Situation befindet, in der er Entscheidungen nicht im Interesse seines Unternehmens, sondern im Interesse seiner selbst, eines Verwandten oder eines Freundes trifft.


3.4 Grundsatz der Transparenz der Rechnungslegung


Das Unternehmen ist sich der Bedeutung von Transparenz, Genauigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Buchhaltungs- und Verwaltungsinformationen bewusst und verwendet daher ein Verwaltungs-/ Buchhaltungssystem, das geeignet ist, die Geldströme und die Kontrolle der Vertragsbeziehungen korrekt darzustellen.


Alle Unternehmensdokumente müssen nach den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit und Transparenz erstellt und verbreitet werden. Jeder Buchungsvorgang muss ordnungsgemäß aufgezeichnet und dokumentiert werden, damit die Entscheidungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozesse überprüft werden können. Alle Handlungen oder Vorgänge der Adressaten müssen durch angemessene, klare und vollständige Unterlagen belegt werden, die in den Akten aufzubewahren sind. Alle Adressaten, die an der Buchführung beteiligt sind, sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und zeitnahe Aufzeichnungen zu machen.


Das Unternehmen verpflichtet sich und erwartet von allen Adressaten, dass sie die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche einhalten.


3.5 Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens


Alle Adressaten müssen die Werte und Vermögenswerte, die ihnen von der Gesellschaft anvertraut wurden, schützen und bewahren, indem sie zum Schutz der Vermögenswerte beitragen und Situationen vermeiden, die die Integrität und Sicherheit dieser Ressourcen gefährden könnten. Unter allen Umständen müssen die Adressaten davon absehen, die Ressourcen, Vermögenswerte oder Materialien des Unternehmens zu ihrem eigenen Vorteil oder in unangemessener Weise zu nutzen.


Im Zusammenhang mit den immateriellen Vermögenswerten der Gesellschaft erkennt die Gesellschaft die Bedeutung des geistigen Eigentums - (einschließlich, rein beispielhaft, Marken, Patente, Entwürfe und Betriebsgeheimnisse, Know- how usw.) - als grundlegende Ressource der Gesellschaft selbst an und ergreift als solche alle geeigneten Maßnahmen, um ihn zu schützen. Alle Adressaten müssen ihrerseits darauf achten, das geistige Eigentum der Gesellschaft zu respektieren und zu fördern, indem sie sich verpflichten, alle im Laufe der Beziehungen erworbenen relevanten Informationen vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, und sich verpflichten, diese nur für die von der Gesellschaft festgelegten Zwecke zu verwenden und sie nicht ohne vorherige Genehmigung der Gesellschaft selbst zu nutzen.


Alle Adressaten sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Urheberrecht und zur Nutzung von Computerprogrammen einzuhalten.


3.6 Grundsatz der Sicherheit am Arbeitsplatz


Das Unternehmen verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung und zur Verhütung von Berufskrankheiten einzuhalten und gewissenhaft auf die Hygiene und die persönlichen und betrieblichen Bedingungen zu achten.


Die Gesellschaft ist sich der Bedeutung der Gewährleistung optimaler Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz bewusst und verpflichtet sich, verantwortungsbewusstes Verhalten zu fördern und unter den Adressatenn zu verbreiten, indem sie die erforderlichen Präventivmaßnahmen durchführt, um die Gesundheit, die Sicherheit und den Schutz des gesamten Personals sowie Dritter, die sich in den Arbeitsumgebungen aufhalten, zu gewährleisten und die erforderlichen Synergien nicht nur intern, sondern auch mit Lieferanten, Unternehmen und allen Kunden, die an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligt sind, unter Einhaltung der geltenden Präventions- und Schutzvorschriften zu erhalten.


Die Kultur für Gesundheit und Sicherheit:

• wird systematisch verbreitet, und zwar durch Schulung und Kommunikation sowie durch die Festlegung von Rollen und Kompetenzen und die Erteilung von Anweisungen und Verfahren;

• wird durch eine kontinuierliche Aktualisierung der Methoden und Systeme unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien erreicht, indem eine analytische Bewertung der Risiken, der Kritikalität der Prozesse und der zu schützenden Ressourcen vorgenommen wird.

Die Adressaten sind gehalten, die Vorschriften und Verpflichtungen zur Prävention und zum Schutz am Arbeitsplatz einzuhalten, wobei sie sich jedoch Ziele zu setzen haben, die über die bloße Einhaltung der Gesetze hinausgehen, und zwar im vollen Bewusstsein des Wertes, den der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlergehens des Einzelnen darstellt. Im Besonderen:

• dürfen sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Dienst leisten;

• müssen sie ein Verhalten vermeiden, das ein einschüchterndes oder beleidigendes Klima in den Beziehungen zu den Kollegen schaffen könnte, und ein Verhalten bevorzugen, das darauf abzielt, ein respektvolles und freundliches Klima zu schaffen;

• müssen sie das gemäß Artikel 51 des Gesetzes Nr. 3 vom 16. Januar 2003 verhängte Rauchverbot in den Räumlichkeiten des Unternehmens einhalten, und zwar in Übereinstimmung mit den von der Gesellschaft erlassenen Verboten.


3.7 Principio di rispetto dell’ambiente


Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Umwelt- und Umweltverschmutzungsvorschriften, sei es in Bezug auf die Umwelt, den Schall, die Radioelektrizität oder jegliche Art von Verschmutzung, zur Durchführung von Programmen zur getrennten Sammlung von Abfällen

und zur Wiederverwertung von wiederverwendbaren Materialien und achtet gewissenhaft auf jedes Verhalten, das gegen den gesunden Menschenverstand der Umwelterziehung verstößt.


Der Grundsatz der Nachhaltigkeit der Unternehmenstätigkeit ist eine der ethischen Grundlagen für die Beziehungen, die die Gesellschaft zu seinen Stakeholdern aufbauen will.


Das Unternehmen ist für den Umweltschutz sensibilisiert und verpflichtet sich, die Umwelt unter Einhaltung der nationalen und internationalen Richtlinien zu schützen und eine Kultur des Umweltschutzes bei allen Adressaten zu fördern.


Die Kultur des Umweltbewusstseins wird auch durch die angemessene Schulung des Personals in der Behandlung aller Arten von Abfällen (von der Sortierung bis zur Behandlung von Schadstoffen) und durch die ständige Überwachung der Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Umwelt vermittelt.

Darüber hinaus erwartet das Unternehmen die Einhaltung der Umweltvorschriften und fördert die Entwicklung eines bürgerlichen Bewusstseins für den Umweltschutz bei allen Mitarbeitern und allen für das Unternehmen tätigen Ressourcen.


Folglich wird von allen Adressaten die strikte Einhaltung der Umweltgesetzgebung verlangt, und jedes Verhalten, das den Schutz der Umwelt, sei es des Bodens, des Wassers, der Luft, der Fauna, der Flora usw., verletzt oder gefährdet, ist verboten.


Im Hinblick auf den größtmöglichen Schutz der Umwelt bevorzugt das Unternehmen umweltfreundliche alternative Energieerzeugungssysteme und führt das Recycling von Materialien ein und unterstützt es.


3.8 Grundsätze für Führungskräfte in Spitzenposition


Die in der Gesellschaft tätigen Führungskräfte in Spitzenposition - zu verstehen als Verwaltungsorgane, Gesellschaftsorgane, Leitungsorgane, Führungskräfte

- sind verpflichtet, umfassend zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu informieren, um die Koordinierung und die vollständige Verfolgung der

Unternehmensziele zu fördern. Als erste Repräsentanten der Gesellschaft sind sie insbesondere verpflichtet, ein Bild des Unternehmens zu vermitteln, das den Grundsätzen dieses Kodex in vollem Umfang gerecht wird.


Die Führungskräfte in Spitzenposition sind verpflichtet, ihre Befugnisse in ausgewogener, fairer und nicht diskriminierender Weise gegenüber den Mitarbeitern auszuüben und dabei die Person und ihre Würde zu respektieren, insbesondere ihre Position in keiner Weise zu missbrauchen und Anweisungen immer und ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Grundsätzen des Kodex zu erteilen und sich jeglicher Belästigung und/oder Einschüchterung zu enthalten, die darauf abzielt, die Mitarbeiter zu einem Verstoß gegen die oben genannten Grundsätze zu veranlassen.


3.9 Schutz der internen Beziehungen


Unter unternehmensinternen Beziehungen verstehen sich alle Beziehungen zwischen Personen, die Führungspositionen in der Gesellschaft innehaben, zwischen den Angestellten der Gesellschaft sowie zwischen den Führungskräften und den Angestellten.


Führungskräfte und Mitarbeiter sind zu einem transparenten und respektvollen Umgang miteinander verpflichtet, wobei jegliches ethisch und moralisch verwerfliche Verhalten verboten ist.


Im Allgemeinen erwartet die Gesellschaft von allen Mitarbeitern, dass sie die Persönlichkeit und die Würde jedes Einzelnen respektieren, auch bei der Auswahl, und dass sie Folgendes vermeiden:

• die Schaffung von Situationen, in denen sich die Personen in unbehaglichen Situationen befinden könnten.

• Diskriminierung oder Missbrauch jeglicher Art, einschließlich jeglicher Form der Anstiftung zu rassistischer Gewalt und jeglicher Äußerung von Gedankengut, das auf Fremdenfeindlichkeit oder der Leugnung oder Verherrlichung von Verbrechen des Völkermords und dergleichen beruht; und dagegen Folgendes begünstigen:

• eine für die jeweilige Position angemessene Ausbildung;

• die Festlegung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Übertragungen und die Verfügbarkeit von Informationen, um jeden Einzelnen in die Lage zu versetzen, die ihm obliegenden Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft und unter Einhaltung der von ihr angenommenen Regeln zu treffen;

• eine umsichtige, ausgewogene und objektive Ausübung der eigenen Befugnisse bei der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben;

• eine korrekte und vertrauliche Verwendung von persönlichen und Unternehmensdaten.


Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Gesellschaft in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien und durch die entsprechenden Funktionen zu Folgendem:

• besonderes Augenmerk auf die Förderung, den Schutz und die Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen aller Mitarbeiter und anderer ihnen gleichgestellter Personen zu legen, damit sie ihr Potenzial und ihre Fähigkeiten auf höchstem Niveau entfalten können;

• Bewerber, die an den Auswahlverfahren teilnehmen, durch Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen, einschließlich der psychologischen Eignung, die in dem geforderten Profil vorgesehen sind, zu bewerten, mit Respekt der Würde, der Persönlichkeit, der Privatsphäre und der Meinungen des Bewerbers, da Bevorzugung oder Klientilismus nicht zulässig ist;

• allen Mitarbeitern ohne jegliche Diskriminierung gleiche Beschäftigungs- und Entwicklungschancen entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrem Leistungsvermögen zu bieten;

• Mitarbeiter auf der Grundlage von Verdienst und Kompetenz zu entlohne, auszubilden und zu bewerten, ohne jegliche politische, gewerkschaftliche, religiöse, rassische, sprachliche oder geschlechtsspezifische Diskriminierung;

• für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem die Beziehungen zwischen den Kollegen von Loyalität, Fairness, Zusammenarbeit, gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt sind;

• Arbeitsbedingungen zu bieten, die unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit und Sicherheit angemessen sind und die moralische Persönlichkeit aller respektieren, um zwischenmenschliche Beziehungen ohne Vorurteile zu fördern;

• jegliche Form von Einschüchterung, Feindseligkeit, Isolierung, unzulässiger Einmischung oder Konditionierung sowie sexueller Belästigung zu bekämpfen;

• die Entwicklung des Potenzials und das Wachstum jeder Ressource zu fördern, indem spezifische Schulungen und Auffrischungskurse in Bezug auf das spezifische Profil und Potenzial jeder Ressource angeboten werden;

• keine Form von Zwangsarbeit zu verwenden und/oder Personen zu beschäftigen, die jünger sind als das Alter, das nach den Gesetzen des Ortes, an dem die Arbeit verrichtet wird, für die Arbeitsaufnahme festgelegt ist, sowie ausländische Arbeitnehmer, die sich irregulär auf italienischem Staatsgebiet aufhalten, und keine Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten aufzubauen oder zu unterhalten, bei denen Kinderarbeit festgestellt wurde.


3.10 Beziehungen zu den Arbeitnehmern


Die Mitarbeiter der Gesellschaft bilden die Arbeitskraft, die in täglichem Kontakt mit der internen und externen Realität steht, und sind im Rahmen ihrer Funktionen und Tätigkeiten zugunsten der Gesellschaft verpflichtet, die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze zu beachten.


Die Mitarbeiter sind außerdem verpflichtet, die ihnen von den Führungskräften erteilten Weisungen zu befolgen und diese gewissenhaft auszuführen.


Zum Beispiel:

• müssen sie die Grundsätze der moralischen Legitimität und der ethischen Verhaltensgrundsätze uneingeschränkt und ständig einhalten;

• müssen sie insofern, als alle Mitarbeiter des Unternehmens - auch wenn sie hierarchisch organisiert sind - die ethischen Verhaltensgrundsätze der

Sorgfalt, Ehrlichkeit und Gleichheit beachten und anwenden, indem sie die Zusammenarbeit und gegenseitige Solidarität fördern und die Schaffung eines Arbeitsumfelds begünstigen, das für den Schutz der Person und des Arbeitnehmers sowohl unter dem Gesichtspunkt der Arbeit als auch der Beziehungen geeignet ist;

• sind sie zu einem transparenten und respektvollen Umgang miteinander verpflichtet, wobei alle ethisch und moralisch verwerflichen Verhaltensweisen untersagt sind (wie zum Beispiel, aber nicht nur,

das Eindringen in die sexuelle Sphäre anderer im weitesten Sinne, das Eindringen in die Gedanken-, Religions- und Meinungsfreiheit, die Rache und die Ausflüchte unter Kollegen usw.);

• sind sie verpflichtet, das Vermögen und die Ressourcen der Gesellschaft innerhalb der Grenzen zu nutzen, die ihnen durch die ihnen übertragenen Aufgaben gesetzt sind, ohne sie jemals für fremde Zwecke oder außerhalb der für ihre Arbeit erforderlichen Zeit zu missbrauchen;

• werden sie aufgefordert, alle Anforderungen des sie betreffenden Tarifvertrags sowie alle gewerkschaftlichen Anforderungen an das Verhalten unter Kollegen zu erfüllen.


3.11 Beziehungen zu Geschäftspartnern und Lieferanten


Die Auswahl von Geschäftspartnern und Lieferanten von Rohstoffen, Produkten und/oder Dienstleistungen (zusammenfassend als „Lieferanten“ bezeichnet) muss in Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieses Kodex und den internen Verfahren erfolgen, die von Zeit zu Zeit angenommen werden können.


Die Beziehungen zu den Lieferanten sind durch die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften gekennzeichnet und müssen nach den allgemeinen Grundsätzen der Transparenz und Fairness gehandhabt werden, wobei die wirtschaftlichen Beziehungen vertraglich geregelt werden.


In den Beziehungen zu den Lieferanten handelt das Unternehmen nach den Kriterien der Fairness, Korrektheit und Unparteilichkeit; darüber hinaus basieren die Beziehungen zu den Lieferanten auf vorvertraglichen und vertraglichen Verhaltensweisen, die auf unabdingbare und wechselseitige Loyalität und Zusammenarbeit abzielen.


Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Einkaufsbedingungen erfolgt auf der Grundlage objektiver und dokumentierbarer Kriterien, die den Preis und die Fähigkeit zur rechtzeitigen Erbringung und Gewährleistung von Dienstleistungen auf einem angemessenen Niveau und in Übereinstimmung mit den erforderlichen Qualitätsstandards berücksichtigen.


Jede geschäftliche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und zumindest die zu liefernden Dienstleistungen oder Produkte, den Zeitpunkt der Lieferung, den anwendbaren Preis oder die Gebühr sowie die Zahlungsbedingungen klar festlegen.


Auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Lieferanten eine grundlegende Rolle bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens spielen, ist das Unternehmen bestrebt, stabile, transparente und kooperative Beziehungen zu ihnen aufzubauen und zu pflegen.


Jeder Lieferant muss in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Vorschriften und/ oder Normen handeln, die in dem Land gelten, in dem er tätig ist oder sich befindet. Insbesondere verpflichtet sich jeder Lieferant, der mit der Gesellschaft in Kontakt kommt, die Einhaltung der Politik in den Bereichen Arbeitsumfeld, Integrität, Ethik und Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten und nach den nachstehenden Grundsätzen zu handeln:

A. Er muss die Gesetze und ethischen Normen einhalten, illegales Verhalten vermeiden und faire Geschäftspraktiken gewährleisten;

B. Er muss die Arbeitnehmer mit Würde und Respekt behandeln und entwürdigende Arbeitsbedingungen vermeiden. Die Lieferanten müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Belästigungen, Drohungen und Vergeltungsmaßnahmen bei Meldungen über Belästigungen ist;

C. Sie dürfen keine Arbeitnehmer unter dem gesetzlichen Mindestalter beschäftigen und müssen sicherstellen, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern unter 18 Jahren nicht ihre Ausbildung beeinträchtigt oder ihre Gesundheit, Sicherheit oder ethischen Grundsätze gefährdet;

D. Er muss ein Arbeitsumfeld gewährleisten, das frei von jeglicher Form von Diskriminierung ist. Kein Mitarbeiter darf wegen Merkmalen wie Religion, Nationalität, politischer oder sonstiger Anschauung, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität oder anderer ähnlicher Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden;

E. Er setzt sich dafür ein, dass alle Arbeiten auf frei vereinbarter Basis ausgeführt werden, und lehnt jede Form von Zwangsarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel ab. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen;

F. Er verpflichtet sich, das Recht der Arbeitnehmer zu achten, sich zu vereinigen, zu organisieren und Verbänden beizutreten;

G. Er muss auch die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sowie über das Arbeitsentgelt, gegebenenfalls den Mindestlohn und die Sozialleistungen beachten;

H. Er muss unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen für die Einhaltung der Vorschriften über

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sorgen, um Unfälle und/oder Berufskrankheiten zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, tatsächliche und potenzielle Risiken für Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln, zu bewerten und zu verringern, indem geeignete Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen bereitgestellt werden;

I. Er muss den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung gewährleisten und sicherstellen, dass vertrauliche und persönliche Informationen angemessen behandelt werden;

J. Er muss sich auch bemühen, die Nutzung von Ressourcen, einschließlich Rohstoffen, Energie, Wasser und Kraftstoffen, zu optimieren, indem er ihren Verbrauch reduziert und die Verringerung der Abfallmenge fördert. Diese Verpflichtung umfasst die Beseitigung oder Verringerung von Abfällen, um die Entsorgungspraktiken zu verbessern und die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen zu ermöglichen;

K. er muss sich verpflichten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um direkte und indirekte Kohlenstoff- und Treibhausgasemissionen zu minimieren, die Nutzung erneuerbarer Energien und alternativer Energiequellen zu fördern und Reduktionsziele im Einklang mit den Vereinbarungen des Pariser Abkommens zu unterstützen;

L. Er muss auch Verfahren zur Verhinderung von Korruption in all ihren Formen einführen;

M. Er darf weder direkt noch indirekt Zahlungen oder andere Vorteile für Bestechungszwecke fordern, annehmen oder gewähren noch anderen erlauben, dies in seinem Namen zu tun. Außerdem darf er Dritten nicht die Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus oder andere finanzkriminelle Aktivitäten erleichtern;

N. Er muss ein Beschaffungsverfahren für Rohstoffe sicherstellen, das nachhaltig ist und die Menschenrechte der Umwelt respektiert, und sich außerdem verpflichten, sich nicht an Verhaltensweisen und industriellen Praktiken zu beteiligen, die zu Umweltverschmutzung führen können;

O. Er muss jeden Interessenkonflikt vermeiden und das Unternehmen über Situationen informieren, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten;

P. Er muss sich verpflichten, alle erforderlichen Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.


Stellt das Unternehmen fest, dass der Lieferant bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein Verhalten an den Tag legt, das nicht mit den Grundsätzen des Kodex übereinstimmt, erwägt das Unternehmen die Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des nachstehenden Absatzes 5.2.


Zusätzlich zur Einhaltung der in diesem Kodex dargelegten Grundsätze verpflichtet sich jeder Lieferant für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Lieferanten („Verhaltenskodex für Lieferanten“) - der von den zuständigen Abteilungen des Unternehmens (z. B. Einkaufsabteilungsleiter, Lieferantenmanager) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Ethikkodex und in seiner jeweils gültigen Fassung verabschiedet wurde - und der die Mindeststandards in Bezug auf die vom Unternehmen geforderten Regeln und Anforderungen enthält, die die Lieferanten einzuhalten haben, zusätzlich zu den Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex.


Der Verhaltenskodex für Lieferanten wird vom Unternehmen jedem Lieferanten vor und/oder gleichzeitig mit der Unterzeichnung des betreffenden

Handelsvertrags übermittelt und/oder zur Verfügung gestellt; der Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein integraler und wesentlicher Bestandteil dieses Kodex und jedes Handelsvertrags, den das Unternehmen mit den betreffenden Lieferanten unterzeichnet.


3.12 Beziehungen zu Kunden/Auftraggebern


Jede Form der Kundenwerbung, die gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und nicht mit den Vorschriften und Gesetzen des Sektors vereinbar ist, ist verboten.


Die Gesellschaft ist bestrebt, die Beziehungen zu seinen Kunden auf der Grundlage von Hilfsbereitschaft, Professionalität und Transparenz gemäß den in diesem Ethikkodex dargelegten Grundsätzen aufzubauen. Außerdem verpflichtet sie sich, die Rechte der Verbraucher zu achten und umfassende Informationen über die angebotenen Produkte bereitzustellen.


Die Gesellschaft ist bestrebt, vertrauensvolle und loyale Beziehungen zu seinen Kunden aufzubauen, ihre Werte zu respektieren und ihre Bedürfnisse in Bezug auf Sicherheit und Informationstransparenz zu erfüllen, damit sie beim Kauf eine fundierte Entscheidung treffen können.


Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen entsprechend ihrer Rolle und ihrer unternehmerischen Verantwortung genaue, vollständige, klare und wahrheitsgemäße Informationen über die vom Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen bereitstellen und dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und irreführende oder unfaire Praktiken und Mitteilungen vermeiden, die die Kunden bei ihrer Kaufentscheidung irreführen könnten.


3.13 Beziehungen zu Beratern


Die Beziehungen zu den Beratern sind durch die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften gekennzeichnet und müssen nach den allgemeinen Grundsätzen der Transparenz und Fairness gehandhabt werden.


Die Gesellschaft wählt die Berater in völliger Unparteilichkeit, Autonomie und Unabhängigkeit aus, bewertet ihre Professionalität und stellt sicher, dass ihre Einstufung mit den zum Zeitpunkt der Auswahl geltenden Vorschriften übereinstimmt.


Es wird dann notwendig sein, alle Arten von Beratungsverhältnissen vertraglich zu regeln und den Qualifikationsstatus der bestehenden Berater zu validieren.


Alle Personen, die in verschiedenen Funktionen mit der Gesellschaft zusammenarbeiten, sind verpflichtet, sich loyal zu verhalten, um die im jeweiligen Vertrag eingegangenen Verpflichtungen und die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodexes einzuhalten. Jeder Berater ist verpflichtet, sich im Rahmen seiner Tätigkeit verantwortungsvoll zu verhalten.


Je nach Art der Beziehung und der vom Berater erbrachten Dienstleistung kann das Unternehmen in Erwägung ziehen, jeden Berater zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Lieferanten zu verpflichten, soweit dies angemessen und/oder von Zeit zu Zeit anwendbar ist.


3.14 Beziehungen zu Behörden und öffentlichen Verwaltungen


Das Unternehmen verpflichtet sich zu größtmöglicher Integrität und Fairness in seinen Beziehungen, einschließlich der vertraglichen Beziehungen, mit öffentlichen Einrichtungen und allgemein mit der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Verwaltung von öffentlichen Anfragen und/oder Auszahlungen. Ziel ist es, die Transparenz der institutionellen Beziehungen zu gewährleisten und gleichzeitig die organisatorische und verwaltungstechnische Autonomie aller Unternehmen zu erhalten. Die Kontakte zu den institutionellen Akteuren erfolgen ausschließlich über die dazu befugten Personen. Falls die Gesellschaft Berater oder Dritte einsetzt, die sie in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung vertreten, müssen diese die Grundsätze des Ethikkodex der Gesellschaft einhalten. Die Gesellschaft lässt sich in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung nicht von Beratern oder Dritten vertreten, wenn ein Interessenkonflikt, auch ein potenzieller, vorliegt.


Bei der Teilnahme an Ausschreibungen hält sich die Gesellschaft an die Grundsätze der Fairness, der Transparenz und des guten Glaubens. Bevor Sie einen Vorschlag einreichen, prüfen Sie die Kohärenz und Durchführbarkeit der in der Ausschreibung geforderten Leistungen. Die Gesellschaft pflegt transparente und faire Beziehungen zu den öffentlichen Stellen. Erhält die Gesellschaft den Zuschlag, so verpflichtet sie sich, die Vorgaben der Ausschreibung einzuhalten und ihre vertraglichen Verpflichtungen auch gegenüber Dritten gewissenhaft zu erfüllen.


3.15 Beziehungen zu politischen Parteien und Gewerkschaften


Die Gesellschaft beteiligt sich in keiner Weise an der Finanzierung von politischen und gewerkschaftlichen Parteien, Bewegungen, Komitees und Organisationen, auch wenn sie den Rechtsstatus eines Vereins oder einer Stiftung haben, und auch nicht an der Finanzierung ihrer Vertreter und Kandidaten.


Die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den politischen und gewerkschaftlichen Organisationen in Angelegenheiten, die für das Unternehmen von Interesse sind, sind von gegenseitigem Respekt und Zusammenarbeit geprägt.


Jede Beziehung muss von den zuständigen Stellen genehmigt werden, wobei besonders darauf zu achten ist, dass es nicht zu Konflikten zwischen den Interessen der Gesellschaft und denen des Mitarbeiters kommt, der berechtigt ist, Beziehungen zu der politischen oder gewerkschaftlichen Organisation aufzunehmen.


Die Gesellschaft unterlässt in jedem Fall jegliches Verhalten, das darauf abzielt, direkt oder indirekt Druck auf politische und gewerkschaftliche Vertreter auszuüben, um sich Vorteile zu verschaffen.


3.16 Medienarbeit und Informationsmanage- ment


Die Beziehungen zur Presse, zu den Medien und zur Information sowie allgemein zu externen Gesprächspartnern dürfen nur von Personen unterhalten werden, die ausdrücklich dazu beauftragt wurden, und zwar gemäß den von der Gesellschaft festgelegten Verfahren und Bestimmungen.


Die externe Kommunikation muss jedoch den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Fairness, Transparenz und Vorsicht folgen, um nicht zu voreingenommenen, falschen, zweideutigen oder irreführenden Interpretationen zu führen.


Alle Personen, die in irgendeiner Funktion für das Unternehmen tätig sind, sind verpflichtet, ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu wahren und keine Informationen über Dokumente, Know-how, Forschungsprojekte, Unternehmensprozesse und ganz allgemein über alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erhalten haben, weiterzugeben oder unberechtigt anzufordern.


Gemäß den Ausführungen in den vorangegangenen Absätzen über die Geheimhaltungspflichten sind vertrauliche oder geheime Informationen Informationen, die im Rahmen einer Beziehung mit der Gesellschaft in jedem Fall erlangt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, auch wenn sie von der Gesellschaft nicht ausdrücklich als vertraulich, vorbehalten oder geheim bezeichnet werden. Die Vertraulichkeit gilt auch für alle Informationen, die im Rahmen der Arbeit bekannt werden und deren Verbreitung und Verwendung dem Unternehmen Schaden zufügen und/oder Dritten unrechtmäßige Vorteile verschaffen könnte.


Die Gesellschaft respektiert und erwartet die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, sowohl intern innerhalb des Unternehmens als auch extern.


3.17 Einsatz von IT-Tools und Cybersicherheit


Alle Adressaten, die im Interesse der Gesellschaft tätig sind (d.h. ihre Dienstleistungen und/oder Produkte fördern), müssen sich bei der Ausübung ihrer entsprechenden Tätigkeiten verpflichten, Computer- oder Telematikinstrumente und -dienste unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (Computersicherheit, Datenschutz, Computerdelikte usw.) sowie aller unternehmensinternen Verfahren des Unternehmens zu nutzen.


Die Mitarbeiter und/oder Personen, die die dem Unternehmen zur Verfügung gestellten IT-Tools nutzen, verpflichten sich, diese ausschließlich für Unternehmenszwecke zu nutzen, wobei sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Inhalt der genannten Systeme und deren korrekte Nutzung durch die angegebenen Personen ständig zu überprüfen.


Die Gesellschaft verbietet ausdrücklich jegliches Verhalten, das den Betrieb von Computersystemen verändert und/oder die darin enthaltenen Daten manipuliert, und beschäftigt sich aktiv mit der Untersuchung, Entwicklung und Umsetzung von Cybersicherheitsstrategien, -politiken und -betriebsplänen, wobei davon ausgegangen wird, dass jeder Adressat, auch wenn er die dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Computerwerkzeuge nicht nutzt, in jedem Fall ein angemessenes Verhalten an den Tag legen muss, das darauf abzielt, jegliches Verhalten zu verhindern und zu überwinden, das sich durch einen unberechtigten Zugang zu Informationen und/oder Telematiksystemen negativ auf die materiellen und immateriellen Ressourcen des Unternehmens auswirken könnte.


Alle Adressaten sind verpflichtet, zur Aufrechterhaltung eines optimalen Standards der Cybersicherheit des Unternehmens beizutragen, illegale oder anderweitig gefährliche Handlungen zu unterlassen und kritische Probleme, von denen sie Kenntnis haben, unverzüglich dem Leiter der IT-Abteilung oder einer entsprechenden Stelle der Cybersicherheit der Gesellschaftzu melden.


4 Wirksamkeit, Wert und Annahme des Kodex


4.1 Wirksamkeit des Kodex


Die im Kodex enthaltenen Grundsätze umfassen aus ethischer Sicht die Verhaltensweisen, die für die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung der Loyalitäts-, Sorgfalts- und Treuepflichten relevant sind, die von den Adressaten und allen Personen erwartet werden, die in irgendeiner Funktion an den Aktivitäten der Gesellschaft beteiligt sind.


Alle Adressaten sind unterschiedslos und ausnahmslos verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Grundsätze und Regeln dieses Kodex eingehalten werden.


Der Ethikkodex hat vertraglichen Wert und daher sind die Adressaten und alle, die im Interesse der Gesellschaft arbeiten, zur Einhaltung der entsprechenden Grundsätze und Bestimmungen verpflichtet, da der Ethikkodex integraler Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen mit und gegenüber der Gesellschaft ist.


Zur Verfolgung des vorgenannten Ziels verpflichtet sich die Gesellschaft, den vorliegenden Kodex allen Adressaten bekannt zu machen, und zwar durch Veröffentlichung auf den Websites der Gesellschaft und/oder in den entsprechenden Intranets des Unternehmens, sofern vorhanden, sowie durch weitere und andere Modalitäten, die angesichts der spezifischen Beziehungen, die jede Kategorie von Adressaten mit der Gesellschaft unterhält, erforderlich sein können.


In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden verpflichtet sich das Unternehmen:

• dafür zu sorgen, dass der Kodex umgehend verbreitet und innerhalb der Organisation sowie bei allen Adressaten bekannt gemacht wird;

• angemessene Informationen über den Kodex bereitzustellen;

• die Einhaltung der ethischen Richtlinien durch alle Adressaten zu fördern;

• die Meldung möglicher Verstöße oder Mängel bei der Einhaltung des Kodex zu erleichtern und alle Adressaten zu einem aktiven Beitrag zu ermutigen;

• sicherzustellen, dass alle Aktualisierungen und Änderungen des Kodex den Adressaten unverzüglich mitgeteilt werden.


4.2 Annahme und Aktuali- sierung des Kodex


Der Ethikkodex sowie seine späteren Ergänzungen und Änderungen werden von der Gesellschaft durch Beschluss des Verwaltungsrats angenommen und treten mit dem Datum des entsprechenden Beschlusses in Kraft.


Die zuständigen Stellen verwalten, implementieren, vertiefen und überprüfen die für den Ethikkodex relevanten Regelungen und passen sie an die Entwicklungen an. Darüber hinaus wird der Ethik-Kodex vom Verwaltungsrat regelmäßig überprüft, auch auf der Grundlage der gemäß Artikel 5 eingegangenen Berichte.


5 Umsetzung des Codes


5.1 Interne Berichterstattung und Berichtswege


Die Überwachung der Umsetzung des Kodex und etwaiger Verstöße ist Aufgabe aller Adressaten, die unterschiedslos und individuell verpflichtet sind, Verstöße oder Nichtanwendung zu melden.


Bei Hinweisen auf eine mögliche Nichteinhaltung und/oder Nichtanwendung des Kodex können die Adressaten eine schriftliche Mitteilung über den folgen- den E-Mail-Kanal der Gesellschaft senden: codiceetico@aermec.com.


Alle Berichte werden dann vom Verwaltungsrat der Gesellschaft oder der von ihm beauftragten Person weiterverfolgt.


Die Mitarbeiter der Gesellschaft können ihre Meldungen alternativ zu dem oben beschriebenen Verfahren auch direkt an ihren Vorgesetzten senden.


Es versteht sich von selbst, dass das hier für den Ethikkodex vorgesehene Ver- fahren nicht die sogenannte Whistleblowing-Politik des Unternehmens ersetzt, die jeweils in Kraft ist und daher voll wirksam und einsatzfähig bleibt.


5.2 Sanzioni e rimedi


Die Nichteinhaltung oder Verletzung der in diesem Ethikkodex genannten Grundsätze und Regeln gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.


Was die Folgen eines Verstoßes gegen den Kodex durch die Mitarbeiter betrifft, so gilt jeder Verstoß der Mitarbeiter der Gesellschaft gegen den vorliegenden Ethikkodex als Verletzung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen oder als Disziplinarvergehen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Disziplinarmaßnahmen werden, falls erforderlich, in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den nationalen oder betrieblichen Arbeitsverträgen ergriffen.


Im Hinblick auf die Folgen von Verstößen gegen den Kodex durch Führungskräfte, Kontrollorgane und andere Personen mit verantwortlichen Funktionen bewertet der Verwaltungsrat der Gesellschaft die relevanten Tatsachen und Verhaltensweisen und ergreift in Übereinstimmung mit und innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts geeignete Maßnahmen gegen die Verantwortlichen.


Um die vollständige und ständige Einhaltung der in diesem Ethikkodex dargelegten Grundsätze durch alle anderen Adressaten zu gewährleisten und die Einhaltung der hierin vorgesehenen Grundsätze zu überprüfen, kann die Gesellschaft regelmäßige Audits bei seinen Lieferanten, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern durchführen, und zwar durch die Vorlage von Fragebögen, die Einholung von Selbsterklärungen und die Erfassung spezifischer vertraglicher Verpflichtungen sowie durch unabhängige Audits auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen. Bei diesen Überprüfungen werden auch der Grad der Zusammenarbeit des Dritten, die Bereitschaft zur Einhaltung dieses Kodex und die tatsächliche Bereitschaft zur Behebung etwaiger kritischer Punkte berücksichtigt.


Stellt das Unternehmen fest, dass (i) der Dritte die Grundsätze dieses Ethikkodex nicht vollständig einhält, (ii) er Maßnahmen ergreift, die nur teilweise mit den Bestimmungen dieses Kodex übereinstimmen und/oder (iii) der Verdacht besteht, dass der Dritte ein Verhalten an den Tag legt, das den Grundsätzen dieses Kodex zuwiderläuft, so teilt die Gesellschaft dem Dritten diesen Umstand mit und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundsätze dieses Kodex einzuhalten.

Kommt der Dritte den Anweisungen der Gesellschaft nicht innerhalb der von ihr gesetzten Frist nach, ist die Gesellschaft berechtigt, die Beziehung zu dem Dritten zu beenden und gegebenenfalls Schadensersatz für den Verstoß des Dritten zu verlangen.


In jedem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, in den mit Dritten abgeschlossenen Verträgen Kündigungsklauseln vorzusehen, die eine Beendigung der Beziehung für den Fall vorsehen, dass der Dritte die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodexes nicht einhält.


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