{"id":5849,"date":"2026-02-25T17:39:52","date_gmt":"2026-02-25T16:39:52","guid":{"rendered":"https:\/\/global.aermec.com\/whistleblowing\/"},"modified":"2026-03-11T12:44:05","modified_gmt":"2026-03-11T11:44:05","slug":"whistleblowing","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/global.aermec.com\/de\/whistleblowing\/","title":{"rendered":"Whistleblowing"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5849\" class=\"elementor elementor-5849 elementor-3769\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-18a9548 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"18a9548\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b969d8b elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b969d8b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Whistleblowing<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e8e4f75 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e8e4f75\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>MELDEVERFAHREN (WHISTLEBLOWING)<\/b><\/p><p><b><br><\/b><\/p>\n<p><strong>1)VORBEMERKUNGEN, RECHTSVORSCHRIFTEN UND DOKUMENTE<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Die RVO Nr. 24 vom 10. M\u00e4rz 2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019\/1937 (im Folgenden als \u201eVerordnung\u201c bezeichnet) hat den Anwendungsbereich der Vorschriften \u00fcber die Meldung von rechtswidrigem Verhalten im \u00f6ffentlichen und privaten Sektor erheblich erweitert. Insbesondere werden die Verpflichtungen und Schutzma\u00dfnahmen beschrieben und geregelt, welche die Unternehmen implementieren und gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen, um die Meldungen zu bearbeiten.<\/p>\n<p>In Anbetracht der Tatsache, dass diese Aktivit\u00e4ten notwendigerweise die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, findet die diesbez\u00fcgliche Gesetzgebung, die EU-Verordnung 2016\/679, volle und relevante Anwendung.<\/p>\n<p>Bei der nationalen und internationalen Referenzgesetzgebung handelt es sich insbesondere um:<\/p>\n<p>\u2022 Rechtsverordnung Nr. 24 vom 10. M\u00e4rz 2023<\/p>\n<p>\u2022 Richtlinie (EU) 2019\/1937<\/p>\n<p>\u2022 EU-Verordnung 2016\/679 (DSGVO)<\/p>\n<p>\u2022 Rechtsverordnung Nr. 196 vom 30. Juni 2003<\/p>\n<p>\u2022 Rechtsverordnung Nr. 101 vom 10. August 2018<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>2) ZIEL und ANWENDUNGSBEREICH<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Dieses Verfahren im Zusammenhang mit dem Meldesystem (im Folgenden als \u201eVerfahren\u201c bezeichnet) dient dazu, das vom Eigent\u00fcmer implementierte Meldesystem zu beschreiben und zu regeln, genaue und angemessene Hinweise f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Meldung zu geben und dann den Verwaltungsprozess und seine Definition auszuarbeiten.<\/p>\n<p>Dieses Dokument:<\/p>\n<p>\u2022 definiert den Anwendungsbereich des Meldesystems;<\/p>\n<p>\u2022 identifiziert die Personen, die Meldungen t\u00e4tigen k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>\u2022 schr\u00e4nkt den Umfang der Verhaltensweisen, Ereignisse oder Aktionen ein, die gemeldet werden k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>\u2022 identifiziert die Kan\u00e4le, \u00fcber die die Meldungen erfolgen sollen, und zeigt sowohl die verf\u00fcgbaren internen als auch externen Kan\u00e4le an;<\/p>\n<p>\u2022 definiert den Prozess der Verwaltung von Meldungen in seinen verschiedenen Phasen und identifiziert seine Rollen, Verantwortlichkeiten und Betriebsmodalit\u00e4ten;<\/p>\n<p>\u2022 garantiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der gemeldeten Person (unbeschadet der Regeln f\u00fcr die Ermittlungen oder Verfahren, die von der Justizbeh\u00f6rde in Bezug auf die gemeldeten Tatsachen eingeleitet wurden, oder in jedem Fall der Disziplinarverfahren bei b\u00f6sgl\u00e4ubigen Meldungen).<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>3) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p><b>\u2022 Whistleblowing<\/b>: Die Meldung von Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die Bestimmungen des Organisations-, Management- und Kontrollmodells gem\u00e4\u00df der RVO 231\/2001 oder die nationalen oder EU-Vorschriften versto\u00dfen und das \u00f6ffentliche Interesse oder die Integrit\u00e4t einer \u00f6ffentlichen Verwaltung oder einer privaten Einrichtung beeintr\u00e4chtigen, seitens einer Person, die im Rahmen ihres \u00f6ffentlichen oder privaten Arbeitsumfelds davon Kenntnis erlangt hat;<\/p>\n<p><b>\u2022 Plattform<\/b>: IT-Tool f\u00fcr die Verwaltung von Meldungen, insbesondere die von Isweb bereitgestellte SaaS-Plattform;<\/p>\n<p><b>\u2022 Meldung<\/b>: Alle Nachrichten \u00fcber angebliche Vorw\u00fcrfe, Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten, Verst\u00f6\u00dfe, Verhaltensweisen und anst\u00f6\u00dfige Tatsachen oder in jedem Fall jede Praxis, die nicht den Bestimmungen der nationalen und gemeinschaftlichen Vorschriften, der Unternehmensverfahren und der Vertr\u00e4ge entspricht:<\/p>\n<p><b>\u2022 Anonyme Meldung<\/b>: Wenn die Personalien des Hinweisgebers nicht explizit angegeben sind oder anderweitig identifiziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>\u2022 Offene Meldung<\/b>: Wenn der Hinweisgeber offen ein Problem ohne Einschr\u00e4nkungen in Bezug auf seine Vertraulichkeit aufwirft.<\/p>\n<p><b>\u2022 Vertrauliche Meldung<\/b>: Wenn die Identit\u00e4t des Hinweisgebers nicht explizit angegeben ist, es jedoch m\u00f6glich ist, sie in spezifischen und bestimmten Annahmen, die unten angegeben sind, zur\u00fcckzuverfolgen.<\/p>\n<p><b>\u2022 B\u00f6sgl\u00e4ubige Meldung<\/b>: Die Meldung, die ausschlie\u00dflich zum Zweck der Besch\u00e4digung oder anderweitigen Beeintr\u00e4chtigung der gemeldeten Person erfolgt, wie z. B. vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Meldungen, die sich als unbegr\u00fcndet erweisen.<\/p>\n<p><b>\u2022 Hinweisgeber<\/b>: Die Personen, die sich mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, um die Meldung zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p><b>\u2022 Gemeldete Personen<\/b>: Die in der Meldung angegebenen Personen, wie diejenigen, die mutma\u00dfliche Verst\u00f6\u00dfe, Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten, Zuwiderhandlungen, anst\u00f6\u00dfige Verhaltensweisen und Tatsachen begangen haben, oder in jedem Fall jede Handlung, die nicht den Bestimmungen der nationalen und gemeinschaftlichen Vorschriften, der Gesch\u00e4ftsverfahren und der Vertr\u00e4ge entspricht.<\/p>\n<p><b>\u2022 Dritte<\/b>: Vertragspartner, sowohl nat\u00fcrliche als auch juristische Personen (wie z. B. Lieferanten, Berater usw.), mit denen das Unternehmen eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit eingeht und die dazu bestimmt sind, mit dem Unternehmen im Bereich der risikobehafteten T\u00e4tigkeiten zusammenzuarbeiten.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>4) HAFTUNG UND VERBREITUNG<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Dieses Verfahren, ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensorganisation, wird vom Verwaltungsrat genehmigt.<\/p>\n<p>Der Meldeverwalter hat die Aufgabe, dieses gegebenenfalls mithilfe anderer f\u00fcr notwendig erachteter Gesch\u00e4ftsfunktionen zu aktualisieren und zu erg\u00e4nzen.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>5) WAS KANN GEMELDET WERDEN? (Objektiver Bereich)<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Es k\u00f6nnen Berichte \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe eingereicht werden, die in Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen bestehen, welche die Integrit\u00e4t des Eigent\u00fcmers verletzen und von denen der Hinweisgeber im Rahmen seines Arbeitskontextes Kenntnis erlangt hat.<\/p>\n<p>Die Meldung betrifft die Verst\u00f6\u00dfe:<\/p>\n<p>&#8211; die aufgrund eines begr\u00fcndeten und unbestrittenen Verdachts begangen wurden oder h\u00e4tten begangen werden k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>&#8211; die noch nicht begangen wurden, bei denen der Hinweisgeber jedoch \u00fcberzeugt ist, dass sie auf der Grundlage begr\u00fcndeter und umschriebener Verdachtsmomente begangen werden k\u00f6nnten;<\/p>\n<p>&#8211; Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, die oben genannten Verst\u00f6\u00dfe zu verbergen.<\/p>\n<p>Insbesondere ermittelt werden die Ausf\u00fchrung oder die versuchte Ausf\u00fchrung:<\/p>\n<p>\u2022 relevanter rechtswidriger Handlungen im Sinne der RVO Nr. 231\/2001 vom 8. Juni und Verst\u00f6\u00dfe gegen das Modell 231, falls vorhanden;<\/p>\n<p>\u2022 Straftaten, die in den Anwendungsbereich der europ\u00e4ischen oder nationalen Rechtsvorschriften fallen, welche im Anhang der Verordnung oder der internen Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang der Richtlinie (EU) 2019\/1937 aufgef\u00fchrten Rechtsakte der Europ\u00e4ischen Union in den folgenden Bereichen aufgef\u00fchrt sind: \u00f6ffentliches Auftragswesen; Dienstleistungen, Produkte und Finanzm\u00e4rkte sowie Verh\u00fctung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformit\u00e4t; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; \u00f6ffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsph\u00e4re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen;<\/p>\n<p>\u2022 Handlungen oder Unterlassungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europ\u00e4ischen Union (wie Betrug, Korruption und andere illegale Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit den Ausgaben der Europ\u00e4ischen Union);<\/p>\n<p>\u2022 Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt.<\/p>\n<p>Ausgeschlossen sind:<\/p>\n<p>&#8211; Beanstandungen, Anspr\u00fcche oder Forderungen im Zusammenhang mit einem pers\u00f6nlichen Interesse des Hinweisgebers, die sich ausschlie\u00dflich auf seine individuellen Arbeitsverh\u00e4ltnisse beziehen, einschlie\u00dflich der Beziehungen zu den hierarchisch \u00fcbergeordneten Personen;<\/p>\n<p>&#8211; Hinweise in Bezug auf Verteidigung und nationale Sicherheit;<\/p>\n<p>&#8211; Meldungen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe, die bereits in den Richtlinien und Verordnungen der Europ\u00e4ischen Union und in den Durchf\u00fchrungsbestimmungen des italienischen Rechts geregelt sind, die in Teil II des Anhangs zur Verordnung aufgef\u00fchrt sind und bereits entsprechende Meldeverfahren in einigen speziellen Bereichen gew\u00e4hrleisten (Finanzdienstleistungen; Verh\u00fctung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung; Verkehrssicherheit; Umweltschutz).<\/p>\n<p>Um die Identifizierung der Tatsachen, die gemeldet werden k\u00f6nnen, zu erleichtern, folgt eine lediglich beispielhafte und nicht ersch\u00f6pfende Liste der relevanten Ma\u00dfnahmen\/Verhaltensweisen:<\/p>\n<p>\u2022 Zusage oder \u00dcbergabe einer Geldsumme oder Gew\u00e4hrung sonstiger Vorteile (Geschenke, Gastfreundschaft, Mittagessen, Abendessen usw., die gem\u00e4\u00df der Gesch\u00e4ftsverfahren nicht zul\u00e4ssig sind) an einen Amtstr\u00e4ger oder Beauftragten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst als Gegenleistung f\u00fcr die Aus\u00fcbung seiner Funktionen oder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Handlung, die seinen Amtspflichten widerspricht (z. B. Erleichterung eines Verfahrens);<\/p>\n<p>\u2022 Ver\u00e4nderung von Dokumenten durch Manipulation oder F\u00e4lschung von Gesch\u00e4ftsdokumenten oder amtlichen Unterlagen, um einen unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorteil zu erlangen oder die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu t\u00e4uschen;<\/p>\n<p>\u2022 Zusage oder Gew\u00e4hrung einer Geldsumme oder Gew\u00e4hrung sonstiger Vorteile (Geschenke von nicht geringem Wert, Gastfreundschaft, Mittagessen, Abendessen usw., die gem\u00e4\u00df der Gesch\u00e4ftsverfahren nicht zul\u00e4ssig sind), die darauf abzielen, Lieferanten oder Kunden zu bestechen;<\/p>\n<p>\u2022 Vereinbarungen mit Lieferanten oder Beratern, um nicht vorhandene Leistungen als ausgef\u00fchrt darzustellen.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>6) WER KANN EINE MELDUNG T\u00c4TIGEN? (Subjektiver Bereich)<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Die Person, die im Verh\u00e4ltnis zur Gesellschaft den begr\u00fcndeten Verdacht hegt, dass einer der genannten Verst\u00f6\u00dfe eingetreten ist oder eintreten k\u00f6nnte, hat die M\u00f6glichkeit, eine Meldung zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Meldung gesendet wird, wird diese Person zum \u201eHinweisgeber\u201c und es gelten die Schutzma\u00dfnahmen, die in den einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>7) SO WIRD EINE MELDUNG GET\u00c4TIGT<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Wie gesetzlich vorgeschrieben und um die Einreichung von Meldungen zu erleichtern, hat der Eigent\u00fcmer interne Kan\u00e4le aktiviert.<\/p>\n<p>Es werden auch die externen Kan\u00e4le angegeben, an die sich der Hinweisgeber unter den unten aufgef\u00fchrten Bedingungen wenden kann.<\/p>\n<p><b>\u2022 AKTIVE KAN\u00c4LE<\/b><\/p>\n<p><b>\u2022 INTERN<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr Meldungen, die innerhalb der Unternehmensorganisation verwaltet werden, kann der Hinweisgeber die unten beschriebenen Kan\u00e4le nutzen und entscheiden, ob er anonym handeln m\u00f6chte oder nicht.<\/p>\n<p>Es wird daran erinnert, dass im Falle einer anonymen Meldung ausschlie\u00dflich die spezielle Plattform verwendet werden muss, die \u00fcber die Unternehmenswebsite aus erreichbar ist (durch Ankreuzen des K\u00e4stchens \u201eanonyme Meldung\u201c).<\/p>\n<p>Im Allgemeinen k\u00f6nnen Meldungen \u00fcber die folgenden Kan\u00e4le gesendet werden:<\/p>\n<p><b>\u2022 Der schriftliche Modus<\/b><\/p>\n<p><b>\u2022 Der m\u00fcndliche Modus<\/b>.<\/p>\n<p>In beiden F\u00e4llen wird die von den institutionellen Websites eines jeden Unternehmens genutzte und zug\u00e4ngliche Plattform verwendet.<\/p>\n<p>Bei dem Verfahren zur korrekten Eingabe der erforderlichen Informationen handelt es sich um ein gef\u00fchrtes Verfahren.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass der Service des Online-Portals von einem spezialisierten Dienstleister erbracht wird, der Folgendes garantieren kann:<\/p>\n<p>\u2022 die Einhaltung der Grunds\u00e4tze des Schutzes personenbezogener Daten und der h\u00f6chsten Vertraulichkeit,<\/p>\n<p>\u2022 speziell autorisierte Zug\u00e4nge;<\/p>\n<p>\u2022 Verf\u00fcgbarkeit 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.<\/p>\n<p>Der Zugriff auf die Plattform kann \u00fcber die folgende Zugangsadresse erfolgen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/riellointernational.wbisweb.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/riellointernational.wbisweb.it<\/a>.<\/p>\n<p>Bei der \u00dcbermittlung der Meldung stellt die Plattform dem Hinweisgeber den Protokollcode auf dem Bildschirm zur Verf\u00fcgung, der es ihm erm\u00f6glicht, die eingereichte Meldung sp\u00e4ter abzurufen, ihren Status zu \u00fcberpr\u00fcfen, Informationen \u00fcber das Ergebnis zu erhalten und mit dem Meldeverwalter zu kommunizieren.<\/p>\n<p><b>a.2)<\/b>&nbsp;Die Meldung kann \u00fcber ein spezielles Sprachnachrichtensystem erfolgen, das in die Plattform integriert ist und unter den Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit die Tarnung der Stimme vorsieht.<\/p>\n<p>Die Meldung wird durch Aufzeichnung dokumentiert.<\/p>\n<p><b>a.3)<\/b>&nbsp;Der Hinweisgeber hat die M\u00f6glichkeit, ein direktes Treffen mit dem Verwalter anzufordern. Auch in diesem Fall wird die Meldung vom Verwalter durch Aufzeichnung auf einem f\u00fcr die Aufbewahrung und das Abh\u00f6ren geeigneten Ger\u00e4t oder durch Protokoll dokumentiert. Das Formatdokument wird digital in die Plattform eingef\u00fcgt.<\/p>\n<p>In jedem Fall ist es wichtig, dass die Meldungen detailliert sind und auf genauen und \u00fcbereinstimmenden Elementen beruhen, sich auf Tatsachen beziehen, die dem Hinweisgeber direkt bekannt sind, und somit die folgenden wesentlichen Elemente enthalten:<\/p>\n<p>&#8211; eine detaillierte Beschreibung des gemeldeten Versto\u00dfes mit Angabe der Umst\u00e4nde von Zeit und Ort, an denen die beschriebenen Tatsachen\/Verhaltensweisen begangen wurden;<\/p>\n<p>&#8211; alle n\u00fctzlichen Elemente (wie die Funktion\/Unternehmensrolle), die eine einfache Identifizierung des\/r mutma\u00dflichen Urhebers\/Urheber des gemeldeten Versto\u00dfes oder anderer m\u00f6glicherweise beteiligter Personen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann der Hinweisgeber weitere Angaben machen, wie zum Beispiel:<\/p>\n<p>&#8211; seine Personalien;<\/p>\n<p>&#8211; alle Unterlagen, welche die Begr\u00fcndetheit des Versto\u00dfes best\u00e4tigen k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>&#8211; alle anderen Informationen, welche die Sammlung von Beweisen f\u00fcr das, was gemeldet wurde, erleichtern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>\u2022 EXTERNE KAN\u00c4LE<\/b><\/p>\n<p>Der Hinweisgeber kann eine sogenannte externe Meldung in folgenden F\u00e4llen vornehmen:<\/p>\n<p>&#8211; wenn kein interner Meldekanal eingerichtet wurde oder wenn dieser, auch wenn er vorgesehen ist, nicht aktiv ist;<\/p>\n<p>&#8211; wenn der interne Kanal nicht den Bestimmungen von Artikel 4 der Verordnung entspricht;<\/p>\n<p>&#8211; wenn die mit dem internen Kanal get\u00e4tigte Meldung nicht weiterverfolgt wurde;<\/p>\n<p>&#8211; wenn der Hinweisgeber &#8211; auf der Grundlage der besonderen Umst\u00e4nde des Falles &#8211; triftige, genaue und \u00fcbereinstimmende Gr\u00fcnde zu der Annahme hat, dass, wenn er eine Meldung \u00fcber interne Kan\u00e4le macht, diese nicht wirksam weiterverfolgt wird oder dass dieselbe Meldung das Risiko einer Vergeltung hervorrufen kann;<\/p>\n<p>&#8211; wenn der Hinweisgeber &#8211; auf der Grundlage der besonderen Umst\u00e4nde des Falles &#8211; einen triftigen und \u00fcbereinstimmenden Grund f\u00fcr die Annahme hat, dass der Versto\u00df eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr f\u00fcr das \u00f6ffentliche Interesse darstellen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Diese Meldung kann \u00fcber einen der von der ANAC zur Verf\u00fcgung gestellten Kan\u00e4le erfolgen, die auch durch den Einsatz von Verschl\u00fcsselungsinstrumenten die Vertraulichkeit der Identit\u00e4t des Hinweisgebers, der gemeldeten Person sowie des Inhalts der Meldung und der zugeh\u00f6rigen Dokumentation gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Es wird der Link zu den Meldeverfahren von ANAC angezeigt:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/whistleblowing.anticorruzione.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Whistleblowing &#8211; Formular f\u00fcr die Meldung von rechtswidrigem Verhalten gem\u00e4\u00df RVO Nr. 24\/2023 (anticorruzione.it)<\/a><\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>8) VERWALTER DER MELDUNG<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Bei den Personen, die f\u00fcr die Entgegennahme und Analyse der Meldungen zust\u00e4ndig sind, handelt es sich um Figuren von GRIG S.p.A., den Personalverantwortlichen als Verwalter der Meldungen und den Verwaltungsverantwortlichen als H\u00fcter der Identit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Diese Personen haben auch eine angemessene und spezifische Berufsausbildung in Bezug auf den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten erhalten.<\/p>\n<p>Die dem Meldeverwalter \u00fcbertragenen Aufgaben k\u00f6nnen hier wie folgt aufgelistet werden:<\/p>\n<p>\u2022 eine umfassende Empfangsbest\u00e4tigung und eine gewissenhafte Nachverfolgung der Meldung sichern;<\/p>\n<p>\u2022 Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Vollst\u00e4ndigkeit und Begr\u00fcndetheit der Informationen zu \u00fcberpr\u00fcfen;<\/p>\n<p>\u2022 Informationsbeziehungen mit dem Hinweisgeber aufrechterhalten, indem er &#8211; falls erforderlich &#8211; Erg\u00e4nzungen oder weitere Vergleiche und Vertiefungen anfordert und ihn \u00fcber den Verlauf und die Definition der Meldung auf dem Laufenden h\u00e4lt;<\/p>\n<p>\u2022 sich mit anderen Unternehmensfunktionen und -figuren und autorisierten externen Beratern f\u00fcr die optimale Durchf\u00fchrung der Untersuchungs- und Abkl\u00e4rungsphasen austauschen und\/oder mit ihnen zusammenarbeiten.<\/p><p><br><\/p>\n<p><b>DIE VERARBEITUNG DER MELDUNG<\/b><\/p><p><b><br><\/b><\/p>\n<p>Im Folgenden wird das Verfahren zur Verwaltung von Meldungen beschrieben, das sich aus den folgenden Phasen zusammensetzt:<\/p>\n<p>\u2022 Empfang und Registrierung;<\/p>\n<p>\u2022 Vorabbewertung und Einstufung;<\/p>\n<p>\u2022 \u00dcberpr\u00fcfungen und Untersuchungen;<\/p>\n<p>\u2022 Kontrolle der Meldung;<\/p>\n<p>\u2022 Berichterstattung und Aufbewahrung.<\/p>\n<p><b>Empfang und Registrierung der Meldung<\/b><\/p>\n<p>Nach Eingang der Meldung \u00fcber die internen Kan\u00e4le sendet der Meldeverwalter dem Hinweisgeber innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Meldung eine Empfangsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Nach Eingang einer Meldung, wenn diese nicht \u00fcber die Plattform \u00fcbermittelt wird, wird der Meldeverwalter die Meldung auf die Plattform \u00fcbertragen und das Papierdokument vernichten.<\/p>\n<p><b>Einstufung der Meldung<\/b><\/p>\n<p>Nach diesen vorl\u00e4ufigen Analysen und Bewertungen stuft der Meldeverwalter die Meldung wie folgt ein:<\/p>\n<p>\u2022&nbsp;<span class=\"s1\">Nicht relevant:<\/span>&nbsp;Nicht auf zul\u00e4ssige Verst\u00f6\u00dfe im Sinne dieses Verfahrens zur\u00fcckzuf\u00fchren oder von Personen get\u00e4tigt, die nicht unter die Hinweisgeber fallen.<\/p>\n<p>\u2022&nbsp;<span class=\"s1\">Nicht verhandelbar<\/span>: Nach Abschluss der Pr\u00fcfungsphase und\/oder nach etwaiger Anforderung weiterer Informationen war es nicht m\u00f6glich, ausreichende Informationen zu sammeln, um mit weiteren Untersuchungen fortfahren zu k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>\u2022&nbsp;<span class=\"s1\">Relevant und verhandelbar<\/span>: Es wird best\u00e4tigt, dass die Meldung ausreichend detailliert ist und sich auf den Umfang dieses Verfahrens bezieht.<\/p>\n<p>Im letzteren Fall leitet der Meldeverwalter die \u00dcberpr\u00fcfungs- und Untersuchungsphase ein.<\/p>\n<p><b>Interne \u00dcberpr\u00fcfungen und Untersuchungen<\/b><\/p>\n<p>Wenn die eingegangene Meldung als \u201erelevant und verhandelbar\u201c eingestuft wurde, f\u00fchrt der Verwalter interne \u00dcberpr\u00fcfungen und Untersuchungen durch.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Ermittlungsarbeit kann sich der Meldeverwalter der Unterst\u00fctzung entsprechend qualifizierter Unternehmenseinrichtungen\/-funktionen und\/oder externer Berater bedienen.<\/p>\n<p><b>Kontrolle der Meldung (Ergebnisse)<\/b><\/p>\n<p>Innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Empfangsbest\u00e4tigung oder, in Ermangelung einer solchen, innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Ablauf der Frist von 7 (sieben) Tagen ab Einreichung der Meldung, wird der Verwalter dem Hinweisgeber \u00fcber eine Plattform oder auf andere geeignete Weise antworten.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckmeldung enth\u00e4lt das Ergebnis der Untersuchungst\u00e4tigkeit und die daraus resultierenden begr\u00fcndeten Entscheidungen des Verwalters, bei denen es sich handeln kann um:<\/p>\n<p>\u2022 DIE ARCHIVIERUNG<\/p>\n<p>Diese Entscheidung wird getroffen, wenn die Meldung:<\/p>\n<p>\u2022 nicht relevant ist; sich auf Tatsachen von derartig allgemeinem Inhalt bezieht, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung in dieser Hinsicht nicht m\u00f6glich ist;<\/p>\n<p>\u2022 b\u00f6sgl\u00e4ubig durchgef\u00fchrt wurde oder die Untersuchungst\u00e4tigkeit ihre Unbegr\u00fcndetheit bewiesen hat.<\/p>\n<p>\u2022 DER ANTRAG AUF BEWERTUNG DER ZUST\u00c4NDIGEN UNTERNEHMENSORGANE ZU DISZIPLINAR-SANKTIONSZWECKEN<\/p>\n<p>Wenn aus den Ermittlungen Verantwortungsprofile im Bereich des disziplinarischen Arbeitsrechts hervorgehen, die sich an die gemeldete Person richten, wird das zust\u00e4ndige interne Organ die gesetzlich vorgesehenen und dem Vorfall angemessenen Sanktionen verh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>\u2022 DIE MELDUNG AN DIE ZUST\u00c4NDIGEN EXTERNEN \u00d6FFENTLICHEN STELLEN<\/p>\n<p>In F\u00e4llen, in denen die Meldung strafrechtlich relevante Sachverhalte betrifft, wendet sich das zust\u00e4ndige Betriebsorgan an die \u00f6ffentliche Beh\u00f6rde.<\/p><p><br><\/p>\n<p><b>SCHEMATISCHE \u00dcBERSICHT<\/b><\/p><p><b><br><\/b><\/p>\n<p>Die Verwaltung der Meldung ist in folgende Aktivit\u00e4ten gegliedert:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<p><b>AKTIVIT\u00c4TEN<\/b><\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p><b>BETEILIGTE PERSONEN<\/b><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>EMPFANG, REGISTRIERUNG, ERSTE KONTROLLE<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Plattform, Verwalter<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>EINSTUFUNG<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Verwalter<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>\u00dcBERPR\u00dcFUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Verwalter, als betroffen angesehene Unternehmensfunktionen, externe Berater<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>KONTROLLE (Ergebnis)<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Verwalter<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>BERICHTERSTATTUNG<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Plattform, Verwalter<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\n<p>ARCHIVIERUNG<\/p>\n<\/td>\n<td>\n<p>Plattform<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>9) BERICHTERSTATTUNG UND AUFBEWAHRUNG<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Bewertungen aller eingegangenen Meldungen werden in einem Ad-hoc-Bericht zusammengefasst, der die Ergebnisse der m\u00f6glicherweise durchgef\u00fchrten Untersuchungen und die vorgenommenen Bewertungen in Bezug auf die sich als begr\u00fcndet herausstellenden Meldungen enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>Die Meldungen und die zugeh\u00f6rigen Unterlagen werden so lange aufbewahrt, wie es f\u00fcr die Bearbeitung jeder einzelnen erforderlich ist, in jedem Fall jedoch nicht l\u00e4nger als 5 (f\u00fcnf) Jahre ab dem Datum der Mitteilung des Endergebnisses des Meldeverfahrens oder ab dem Abschluss des gerichtlichen oder disziplinarischen Verfahrens, das m\u00f6glicherweise gegen die gemeldete Person oder den Hinweisgeber unter Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen und des Grundsatzes der Aufbewahrungsbeschr\u00e4nkung, die ausdr\u00fccklich festgelegt sind, erreicht wurde.<\/p>\n<p>Die Unterlagen in elektronischer Form werden innerhalb der Plattform oder in einem Whistleblowing-Verzeichnis gespeichert, das ausschlie\u00dflich den Meldeverwaltern zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n<p>Eventuelle Papierdokumente, die f\u00fcr eine optimale Verwaltung der Meldung erstellt wurden, werden im B\u00fcro des Meldeverwalters in abschlie\u00dfbaren Schr\u00e4nken aufbewahrt, zu denen nur offiziell bevollm\u00e4chtigte Personen Zugang haben.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>10) SCHUTZ F\u00dcR DIE BETEILIGTEN PERSONEN<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p><b>\u2022 F\u00fcr den Hinweisgeber<\/b><\/p>\n<p>Das Unternehmen gew\u00e4hrleistet in \u00dcbereinstimmung mit den einschl\u00e4gigen Rechtsvorschriften und um die Verbreitung einer Kultur der Legalit\u00e4t und die Meldung von Vergehen zu f\u00f6rdern, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers sowie die Vertraulichkeit der in der Meldung enthaltenen Informationen, die von allen am Verfahren beteiligten Personen erhalten wurden.<\/p>\n<p>Es ist Aufgabe des Meldeverwalters, die Vertraulichkeit des Hinweisgebers ab dem Zeitpunkt der \u00dcbernahme der Meldung zu gew\u00e4hrleisten, auch in F\u00e4llen, in denen sich die Meldung sp\u00e4ter als falsch oder unbegr\u00fcndet erweisen sollte.<\/p>\n<p>Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen Versto\u00df gegen dieses Verfahren dar und setzt den Verwalter einer Haftung aus.<\/p>\n<p>Insbesondere stellt das Unternehmen sicher, dass die Identit\u00e4t des Hinweisgebers nicht ohne seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung offengelegt werden kann, und alle an der Bearbeitung der Meldung beteiligten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Meldung zu wahren, mit Ausnahme der F\u00e4lle, in denen:<\/p>\n<p>&#8211; die Meldung mit dem Ziel erfolgt, die gemeldete Person zu sch\u00e4digen oder auf andere Weise zu beeintr\u00e4chtigen (so genannte \u201eb\u00f6sgl\u00e4ubige\u201c Meldung), und eine Haftung f\u00fcr Verleumdung oder Diffamierung im Sinne des Gesetzes vorliegt;<\/p>\n<p>&#8211; die Vertraulichkeit nicht gesetzlich einwendbar ist (z. B. strafrechtliche Ermittlungen usw.);<\/p>\n<p>Was insbesondere den Umfang des Disziplinarverfahrens betrifft, kann die Identit\u00e4t des Hinweisgebers nicht offengelegt werden, wenn die Anfechtung des Disziplinarvergehens auf gesonderten und zus\u00e4tzlichen Feststellungen in Bezug auf die Meldung beruht, auch wenn diese sich daraus ergeben.<\/p>\n<p>Wenn f\u00fcr die Bearbeitung der Beschwerde und f\u00fcr die Verteidigung des Beschuldigten die Identit\u00e4t des Hinweisgebers bekannt sein muss, kann die Meldung nur zum Zwecke des Disziplinarverfahrens verwendet werden, wenn der Hinweisgeber der Offenlegung seiner Identit\u00e4t zustimmt.<\/p>\n<p>In diesem Fall muss der Hinweisgeber schriftlich \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Offenlegung der vertraulichen Daten informiert und schriftlich gefragt werden, ob er der Offenlegung seiner Identit\u00e4t zustimmen m\u00f6chte, mit dem Hinweis, dass die Meldung &#8211; andernfalls &#8211; nicht im Disziplinarverfahren verwendet werden kann. Der Hinweisgeber wird auch schriftlich \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Offenlegung vertraulicher Daten informiert, wenn die Offenlegung der Identit\u00e4t des Hinweisgebers und der Informationen, aus denen diese Identit\u00e4t direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, f\u00fcr die Verteidigung der gemeldeten Person unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber dem Hinweisgeber ist jede Form von direkter oder indirekter Vergeltung oder diskriminierender Ma\u00dfnahme in Bezug auf die Arbeitsbedingungen aus Gr\u00fcnden, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenh\u00e4ngen, nicht gestattet oder toleriert.<\/p>\n<p>Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Hinweisgeber nicht strafbar ist, wenn er Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe offenlegt oder verbreitet, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen (mit Ausnahme von Verschlusssachen, medizinischer und forensischer Geheimhaltung und Gerichtsbeschl\u00fcssen), oder die sich auf den Schutz des Urheberrechts oder den Schutz personenbezogener Daten beziehen oder den Ruf der betroffenen oder gemeldeten Person verletzen, wenn zum Zeitpunkt der Offenlegung oder Verbreitung triftige Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme bestanden, dass die Offenlegung oder Verbreitung derselben Informationen notwendig war, um den Versto\u00df aufzudecken. In solchen F\u00e4llen ist jede weitere, sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall ist die strafrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung f\u00fcr Handlungen, Taten oder Unterlassungen nicht ausgeschlossen, die nicht mit der Meldung, der Anzeige an die Justiz- oder Buchhaltungsbeh\u00f6rde oder der \u00f6ffentlichen Offenlegung zusammenh\u00e4ngen oder die nicht unbedingt erforderlich sind, um den Versto\u00df aufzudecken<\/p>\n<p><b>\u2022 F\u00fcr die gemeldete Person<\/b><\/p>\n<p>In \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften hat das Unternehmen dieselben Formen des Schutzes personenbezogener Daten des Hinweisgebers auch f\u00fcr den mutma\u00dflichen Verantwortlichen des Versto\u00dfes \u00fcbernommen, unbeschadet jeder weiteren Form der Haftung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die Verpflichtung vorsieht, den Namen der gemeldeten Person mitzuteilen (z. B. Anfragen der Justizbeh\u00f6rde usw.).<\/p>\n<p>Die Identit\u00e4t der gemeldeten Person und der an der Meldung beteiligten und in ihr genannten Personen wird bis zum Abschluss der aufgrund der Meldung eingeleiteten Verfahren mit denselben Garantien gesch\u00fctzt, die zugunsten des Hinweisgebers vorgesehen sind.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>11) DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Die Gesellschaft garantiert die Vertraulichkeit der Identit\u00e4t des Hinweisgebers, der gemeldeten Person, des Inhalts der Meldung und der \u00fcbermittelten Dokumentation. Die Meldungen d\u00fcrfen nicht \u00fcber das hinaus verwendet werden, was zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Weiterverfolgung erforderlich ist. Die Identit\u00e4t des Hinweisgebers und alle anderen Informationen, aus denen sich \u2013 direkt oder indirekt \u2013 diese Identit\u00e4t ableiten l\u00e4sst, d\u00fcrfen nicht ohne die ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Hinweisgebers an andere Personen weitergegeben werden, die nicht f\u00fcr den Empfang oder die Weiterverfolgung von Hinweisen gem\u00e4\u00df diesem Verfahren zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<p>Die Identit\u00e4t des Hinweisgebers:<\/p>\n<p>\u2022 unterliegt im Rahmen des Strafverfahrens in der Art und Weise und innerhalb der Grenzen, die in Artikel 329 der Strafprozessordnung vorgesehen sind, der Geheimhaltung;<\/p>\n<p>\u2022 darf im Rahmen des Verfahrens vor dem Rechnungshof erst nach Abschluss der Ermittlungsphase offengelegt werden;<\/p>\n<p>\u2022 darf im Rahmen des Disziplinarverfahrens nicht offengelegt werden, wenn die Anfechtung der entsprechenden Beschwerde auf gesonderten und zus\u00e4tzlichen Feststellungen in Bezug auf die Meldung beruht, auch wenn diese sich aus derselben ergeben.<\/p>\n<p>In diesem Fall muss der Hinweisgeber schriftlich \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Offenlegung der vertraulichen Daten informiert und schriftlich gefragt werden, ob er der Offenlegung seiner Identit\u00e4t zustimmen m\u00f6chte, mit dem Hinweis, dass die Meldung &#8211; andernfalls &#8211; nicht im Disziplinarverfahren verwendet werden kann. Der Hinweisgeber wird auch schriftlich \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Offenlegung vertraulicher Daten informiert, wenn die Offenlegung der Identit\u00e4t des Hinweisgebers und der Informationen, aus denen diese Identit\u00e4t direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, f\u00fcr die Verteidigung der gemeldeten Person unerl\u00e4sslich ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung wird auf die von jedem einzelnen Unternehmen angenommenen Dokumente verwiesen.<\/p><p><br><\/p>\n<p><strong>12) DISZIPLINARSTRAFEN<\/strong><\/p><p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer best\u00e4tigt im Rahmen der Sanktionen, dass die Verletzung und\/oder der Missbrauch dieses Verfahrens einen Disziplinarversto\u00df darstellt und unter Einhaltung der geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschlie\u00dflich des entsprechenden Tarifvertrags, mit der Verh\u00e4ngung angemessener Disziplinarstrafen verfolgt werden kann.<\/p>\n<p>Im Allgemeinen kann der Eigent\u00fcmer disziplinarische Sanktionen gegen alle verh\u00e4ngen, welche die Meldungen behindern oder zu behindern versuchen, die mit der Absicht handeln, die mit ihrer Verwaltung verbundenen Aktivit\u00e4ten zu verhindern und zu verz\u00f6gern, die gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen versto\u00dfen, die gegen den Hinweisgeber und\/oder die gemeldete Person repressive oder diskriminierende Ma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n<p>Insbesondere kann er Sanktionen anordnen:<\/p>\n<p>\u2022 an den Hinweisgeber: Im Falle von b\u00f6sgl\u00e4ubigen, betr\u00fcgerischen, verleumderischen oder diffamierenden Meldungen &#8211; f\u00fcr die auch die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung gilt -, solchen, die offensichtlich opportunistisch sind und\/oder ausschlie\u00dflich dem Zweck dienen, der gemeldeten Person oder anderen Personen zu schaden, und allen anderen Annahmen einer missbr\u00e4uchlichen Verwendung dieses Verfahrens.<\/p>\n<p>\u2022 an den Meldeverwalter: In F\u00e4llen von Verletzung der Geheimhaltungspflicht, Verz\u00f6gerung oder Unterlassung bei der Durchf\u00fchrung der \u00dcberpr\u00fcfungs- und Untersuchungst\u00e4tigkeit, Verz\u00f6gerung oder Unterlassung bei der Definition der Meldung.<\/p>\n<p>\u2022 an die gemeldete Person: Wenn die durch die Meldung bekannte Straftat festgestellt wurde, in F\u00e4llen, in denen sie repressive oder diskriminierende Ma\u00dfnahmen gegen den Hinweisgeber einf\u00fchrt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Whistleblowing MELDEVERFAHREN (WHISTLEBLOWING) 1)VORBEMERKUNGEN, RECHTSVORSCHRIFTEN UND DOKUMENTE Die RVO Nr. 24 vom 10. 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